Die Wiler Stadttambouren legen grossen Wert auf die sorgfältige Ausbildung ihres eigenen Nachwuchses, denn letztendlich bildet dieser das eigentliche Kapital und die Zukunft des Vereins.

Reglement für Tambourenanfänger

1. Zweck

Die Stadttambouren Wil bezwecken die Ausbildung und Erhaltung eines geschulten Trommelcorps mit der Absicht:

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

2. Leitung

Die Ausbildung der Anfänger und Jungtambouren obliegt dem Sektionsleiter. Ihm unterstehen gut ausgebildete Jungtambourenleiter zur Stelle.

3. Anforderungen

Freude am Rhythmus und Erlernen eines Instrumentes, Ausdauer sowie zurückgelegtes 9. Altersjahr.

Die Jungtambourengruppe 2 mit Leiterin Maya Thomi anlässlich des
Herbstkonzerts 99

4. Ausbildungsart

Die Ausbildung ist in zwei Stufen eingeteilt:

Grundstufe:

Jungtambourenstufe:

5. Kursunterlagen und Kosten

Sämtliche für den Kurs benötigten Unterlagen werden abgegeben und umfassen folgende Artikel:

oder

Für die Ausbildung während der Grundstufe wird ein Kursgeld von Fr. 110.00 pro halbes Jahr erhoben. Das Kursgeld wird mit einem Einzahlungsschein durch den Kassier eingeholt.

Die Jungtambourengruppe 1 anlässlich des Herbstkonzerts 99
konzentriert in Einsatz

6. Kurstag und Übungsstunde

Der Kurstag wird vom Leiter festgelegt. Eine Lektion dauert eine Stunde pro Woche. Bei grosser Beteiligung werden die Anfänger in Gruppen aufgeteilt. Der Anfänger verpflichtet sich, den Anweisungen den Instruktionen des Leiters Folge zu leisten und insbesondere zu Hause die verlangten Übungen zu üben. Von den Anfängern wird erwartet, während der Grundausbildung täglich eine halbe Stunde zu üben. Die wöchentliche Kursstunde dient nur zur Korrektur von Fehlern sowie Neuinstruktionen. Wer an einer Kursstunde begründet nicht teilnehmen kann, hat sich vorgängig beim Leiter abzumelden.

Bei mangelndem Interesse oder Talent sowie ungenügendem Üben kann ein Anfänger nach Rücksprache mit dem Eltern aus dem Kurs ausgeschlossen werden, ebenso bei mehrmaligem Fernbleiben an den Ausbildungslektionen.

7. Instrument

Als Instrument dient während der Grundstufe das Übungsböckli und die Trommelschlegel. Nach erfolgter Grundausbildung und dem entsprechenden Können wird dem Anfänger eine Trommel gratis vom Verein zur Verfügung gestellt. Wir begrüssen es, wenn Eltern ihrem Kind selbst eine Trommel kaufen. Der Verein übernimmt die Reparatur der Trommel, sofern der Schaden bei einem Vereinsanlass oder einer Probe entstanden ist.

8. Allgemeines

Will ein Anfänger freiwillig aus dem Kurs ausscheiden, sind die Eltern gebeten, Ihn beim Kursleiter abzumelden (Das Kursgeld entfällt).

Die Tambourenanfänger unterstehen erst dann den Vereinsstatuten, wenn sie als Aktivmitglied in den Verein aufgenommen sind. Dies jedoch erst nach dem zurückgelegten 15. Altersjahr und nur, wenn die nötigen technischen Fähigkeiten vorhanden sind.

Um die Ausbildung möglichst erfolgreich zu gestalten, ist es von entscheidender Bedeutung, wenn auch Eltern die Anfänger zum Üben anhalten und hin und wieder eine Probe besuchen.

Allfällige Fragen oder Ratschläge betreffend Ausbildung erteilt:

Leo Künzle, Tel. 071 911 34 62, Othmarstrasse 50, 9500 Wil


letzte Aenderung: 28.12.2000 | webmaster@stadttambouren-wil.ch